Merkblatt bzgl. der neuen Plaketten gemäß TR5 - zur Vorlage beim Ordnungsamt oder bei einer polizeilichen Kontrolle
Aufgrund der gültigen Spielverordnung, zuletzt geändert am 8. Dezember 2014, haben neu zugelassenen Bauarten nur noch eine Aufstelldauer von maximal 4 Jahren. Für die Bauarten nach TR 4.x gibt es laut Siebter Verordnung zur Änderung der SpielV eine Übergangszeit bis zum 10. November 2018, in der diese Geräte noch betrieben werden dürfen. Damit haben nun sowohl zukünftige Bauarten nach TR 5.0 als auch die nach TR 4.x eine begrenzte Aufstelldauer. Die neuen Plaketten haben nur noch die Funktion einer Bestätigung der Aufstellberechtigung innerhalb einer fest vorgegebenen maximalen Aufstelldauer und nicht mehr die einer unbegrenzten Verlängerungsmöglichkeit der Aufstelldauer über die im Zulassungszeichen (für TR 5.0 Bauarten) bzw. der laut Siebter Verordnung vorgegebenen Aufstellbegrenzung bis zum 10. November 2018 (für TR 4.x Bauarten) hinaus. Die Aufschrift der Plakette wurde verändert, da das endgültige Ablaufdatum (gültig bis) bereits feststeht.
Anmerkung: Dieser Text entstammt aus einer e-Mail von Herrn Kuschfeldt i.A. der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vom 12.02.2016! Er ist wesentlicher inhaltlicher Bestandteil eines Antwortschreibens auf die E-Mail-Anfrage von Herrn O. Daloglu, der im Sachgebiet "Überprüfung von Geldspielgeräten" (Sachgebietsnummer 530) von der IHK-Berlin als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt ist. Die E-Mail-Anfrage von Herrn O. Daloglu vom 10.02.2016 bezog sich auf die Beschriftung solcher Plaketten, die gemäß Technischer Richtlinie 5 (TR-5) den §7-Prüfern aktuell bei ihren Plaketten-Nachbestellungen zugesandt werden. Entscheidend dabei ist die Verwendung der Plaketten bei Geräten, die gemäß TR-4 zugelassen wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind ausschließlich Geräte auf dem Markt, die nach der Technischen Richtlinie 4 (TR-4) zugelassen wurden. Auf den Plaketten nach TR-5 ist die Aufschrift "Geprüft am:" vermerkt. Auf Plaketten, die gemäß TR-4 produziert wurden, war bislang die Aufschrift "Gültig bis:" vermerkt.